Weinwissen aus Oesterrreich
Welche Qualitätsstufen gibt es?
Tafelwein - vinho de mesa - vino de mesa
Mindestens 10,6° KMW (KMW Klosterneuburger Mostwaage)
Bei der Erzeugung von Wein (und Interventionsmaßnahmen bei Tafelwein) werden die Bestimmungen der EU-Verordnung (VO-EWG) Nr. 822/87 angewendet. Die österreichischen Weinbaugebiete sind der Weinbauzone B zugeordnet. Für diese gilt, dass die Trauben einen "Mindestgehalt an natürlichem Alkohol" von 6 % Vol. erreichen müssen; die Weintrauben müssen daher eine Mindestreife von 10,7° KMW erreichen.
Tafelwein, der im Inland gewonnen wurde, darf keine nähere Herkunftsbezeichnung haben, lediglich "Österreich", "österreichischer Tafelwein" oder ähnlich. Jahrgangs- und Sortenbezeichnungen sind verboten. Ausnahmen bestehen für "Bergwein", bei dem der Name der Weinbauregion angegeben werden darf und für "Heuriger" (in Flaschen), bei dem der Jahrgang anzugeben ist.
Landwein - vino regional - vino de la tierra
Mindestens 14° KMW (Gruppe der Tafelweine)
Weintrauben aus keinem größeren Gebiet als in der Weinbauregion wachsen. Es dürfen ausschließlich Qualitätsrebsorten gemäß der Sortenverordnung des Landwirtschaftsministers verwendet werden. Der Wein muss eine der Bezeichnung entsprechende und typische Eigenart aufweisen, einen zuckerfreien Extrakt von mindestens 17,0 g je Liter haben.
Asche bei Weiß- und Rosewein mind. 1,30 g je Liter, bei Rotwein 1,60 g je Liter
Hektarhöchstertragsmenge 9.000 kg/ha Weintrauben oder 6.750 l/ha Wein (maßgeblich ist die im Weinbaukataster eingetragene Weinbaufläche des Betriebes). Auf dem Etikett ist der Name der Weinbauregion anzugeben, aus der die Trauben stammen. Kleinere Gebiete (z.B. Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde) dürfen nicht bezeichnet werden
Der Name der Gemeinde oder des Ortsteils, in der Abfüller oder der Versender ihren Hauptwohnsitz haben, dürfen im Etikett höchstens halb so groß sein wie die Angabe der Weinbauregion.
Qualitätswein - AOC - DO - DOC
Mindestens 15° KMW Prüfnummer
Hierfür dürfen die Bezeichnungen "Qualitätswein" oder "Qualitätswein b. A." verwendet werden. Die dürfen Weintrauben aus keinem größeren Gebiet als dem Weinbaugebiet sein. Es dürfen ausschließlich Qualitätsrebsorten gemäß der Sortenverordnung des Landwirtschaftsministers verwendet werden. Der Wein muss eine der Bezeichnung entsprechende und typische Eigenart aufweisen und die staatliche Prüfnummer erlangt haben. Der Alkoholgehalt des Weines muss mindestens 9,0 % vol. bzw. bei Prädikatswein mindestens 5,0 % vol. betragen, einen zuckerfreien Extrakt mindestens 18,0 g je Liter haben.
Asche bei Weiß- und Rosewein mind. 1,40 g je Liter, bei Rotwein 1,60 g je Liter
Hektarhöchstertragsmenge 9.000 kg/ha Weintrauben oder 6.750 l/ha Wein (maßgeblich ist die im Weinbaukataster eingetragene Weinbaufläche des Betriebes).
Hinweis auf die örtliche Herkunft des Weines auf dem Etikett (Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Gemeinde/Weinbauriede)
Österreichischer Qualitätswein darf bei einer Abgabe an den Verbraucher nach außen (Verkauf, Verschenken, ausgenommen beispielsweise im Buschenschank) nur in Glasflaschen, Holzfässern oder Sinterkeramikgefäßen abgegeben werden.
Kabinettwein - Steinfeder (Wachau)
Mindestens 17° KMW, nicht aufgebessert
Zusätzlich oder abweichend von Qualitätswein:
Mostgewicht mindestens 17° KMW
Lesegut nicht aufgebessert
Gehalt an unvergorenem Zucker höchstens 9 g/Liter
dem Wein darf kein Zucker, Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zugesetzt worden sein
Gesamtalkoholgehalt (Alkoholgehalt inklusive unvergorenem Zucker) höchstens 13 % Vol.
Wein muss im Inland abgefüllt worden sein
Prädikatswein oder Qualitätswein besonderer Reife und Leseart
Die Kriterien für die Reife und die Gewinnung der Trauben gemäß den nachstehend angeführten Prädikatsweinstufen müssen erfüllt und hierüber eine Mostwäger-Bestätigung ausgestellt worden sein.
Weder dem Traubenmost noch dem Wein darf Zucker, Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zugesetzt werden; eine allfällige Restsüße darf nur im Wege einer Gärungsunterbrechung herbeigeführt werden. Der Wein muss im Inland in Flaschen abgefüllt werden.
Prädikatsweine
Aufbesserung ist nicht zugelassen.
Spätlese - Smaragd: >19° KMW
Wein aus Trauben, die nach der allgemeinen Lese der betreffenden Sorte im vollreifen Zustand geerntet worden sind, Mostgewicht mindestens 19° KMW. Eine trockene Spätlese wird in der Wachau als "Smaragd" bezeichnet.
Auslese - premier cru - 1er cru - DOCG: >21° KMW
Wein aus ausschließlich sorgfältig ausgelesenen Trauben (alle nicht vollreifen, fehlerhaften oder kranken Beeren müssen ausgesondert worden sein); Mostgewicht mindestens 21° KMW.
Beerenauslese - grand cru - DOCG: >25° KMW
Wein aus überreifen und edelfaulen Trauben; Mostgewicht mindestens 25° KMW.
Eiswein: >25° KMW
Wein ausschließlich aus Weintrauben, die beim Lesen und beim Pressen gefroren waren.
Strohwein: >25° KMW
Wein aus vollreifen und zuckerreichen Beeren, die vor dem Keltern mindestens drei Monate auf Stroh, Schilf gelagert oder an Schnüren oder ähnlichem aufgehängt waren. Mostgewicht mindestens 25° KMW. Eiswein und Strohwein dürfen keine zusätzliche Bezeichnung für Prädikatswein tragen.
Ausbruch: >27° KMW
Wein ausschließlich aus edelfaulen und überreifen, auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren. Zur besseren Auslaugung des natürlichen Zuckergehaltes kann frisch gekelterter Traubenmost oder Spätlesewein aus derselben Lage dem Lesegut zugesetzt werden; Mostgewicht mindestens 27° KMW.
Trockenbeerenauslese: >30° KMW
Wein aus größtenteils edelfaulen, weitgehend eingeschrumpften Beeren. Für die Herstellung werden Beeren verwendet, welche so lange am Rebstock verbleiben, bis sie rosinenartig eingeschrumpft sind. Mostgewicht mindestens 30° KMW.
Les’Hanl
Das Les'Hanl (Gottesanbeterin) ist Symbol für eine besonders artenreiche Umwelt (Lebensraum Les’Hanl), in der ein edler Wein wächst.
Der Les'Hanl Wein wird aus der Sorte Neuburger gekeltert, halbtrocken ausgebaut und in besondere Flaschen (0.5 lt.) abgefüllt.
Auf den kalkreichen Südhängen des Wienerwaldes in der Thermenregion gedeiht die Neuburgerrebe auf einer der besten und qualitativ hochwertigsten Weinrieden Europas. Durch geringe Erträge und intensive Sonneneinstrahlung reift die Neuburgertraube zum Pfaffstättner Les'Hanl Wein. Durch seine Vollmundigkeit, der edlen Blume und dem exklusiven Duft, dem halbtrockenen Ausbau ist er eine Rarität auf dem Weinmarkt.
Was bedeutet "DAC"?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine Herkunftsbezeichnung für regionaltypische Qualitätsweine aus Österreich.
Die Bezeichnung DAC wird von regionalen Weinkomitees an jene Weine vergeben, die ihre Herkunftsregion in unverkennbarer Weise repräsentieren. Im Jahr 2002 wurde mit der Einführung des Appellationssystems DAC (Districtus Austriae Controllatus) in Österreichs Weinhierarchie erstmals die Herkunft über die Rebsorte gestellt. Ziel ist es typische Weine einer Region unter einer gemeinsamen Marke zusammenzufassen und damit größere Weinmengen mit einer zuordenbaren Stilistik zu schaffen.
Der Weinviertel DAC ist ein gebietstypischer Grüner Veltliner, der an seiner hell- bis grüngelben Farbe und seinem pfeffrig-würzigen, feinfruchtigen Geschmack zu erkennen ist. Er muss trocken mit max. 6g/l Restzucker ausgebaut sein und darf weder einen Holz- noch Botrytiston aufweisen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 12 Vol. % betragen. Eine Abfüllung ist lediglich in 0,75 l Flaschen oder Vielfachem davon zulässig. Die Weine müssen den gesetzlichen Vorschriften für Qualitätswein entsprechen und werden darüber hinaus einer strengen Verkostung unterzogen bei welcher der geforderte typische Gebiets- und Sortencharakter, das so genannte „Pfefferl“, eingefordert wird.
Wie wird Wein bewertet?
Um Weinqualität in möglichst klar erfassbare Daten auszudrücken, hat man verschiedene Bewertungssysteme geschaffen, die auch zur Verleihung von Prämierungen, Weinsiegeln und Gütezeichen herangezogen werden. Sie alle setzen eine Sinnenprüfung des einzelnen Weines voraus.
In Österreich wird typischerweise nach dem 20-Punkte-System vorgegangen:
10 Punkte: grob fehlerhafter Wein, durchgefallen;
11 Punkte: erkennbare Fehler;
12 Punkte: trinkbarer Wein;
13 Punkte: nichts Besonderes, aber fehlerfrei;
14 Punkte: ordentlich, im Alltag trinkbar;
15 Punkte: gutes Mittelmaß, ordentlich;
16 Punkte: sehr guter Wein, schon beachtlich;
17 Punkte: sehr guter bis großer Wein;
18 Punkte: großartiger Wein;
19 Punkte: außergewöhnlicher Spitzenwein;
20 Punkte: perfekter, nicht zu überbietender Jahrhundertwein.
Immer mehr internationale Bedeutung erlangt das 100 Punktesystem nach Robert Parker:
weniger als 60 Punkte: fehlerhafte Weine (unacceptable);
60 - 69 Punkte: Weine mit deutlichen Schwächen und Fehlern, belanglos (below average);
70 - 79 Punkte: durchschnittlich, machen nicht unbedingt Freude (average);
80 - 84 Punkte: ansprechende, gute Weine, empfehlenswert (average to good);
85 - 89 Punkte: sehr gute, ausgewogene Weine, sehr empfehlenswert (very good);
90 - 94 Punkte: weit überdurchschnittliche Weine, exzellent, herausragende Qualität, große internationale Klasse (outstanding);
95 - 99 Punkte: hervorragende, perfekte Weine, Spitzenklasse, vielschichtig und von großer Tiefe, sie zu trinken ist ein unvergessliches Erlebnis (extraordinary);
100 Punkte: der vollkommene Wein, nicht mehr zu übertreffen, ein Jahrhundertwein.
Welche Wein-Wettbewerbe gibt es in Österreich?
AWC-Vienna
Der wohl bedeutendste Wettbewerb ist die AWC-Vienna, ein internationaler Wein-Wettbewerb. Alle Weine werden an der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Weinbau in Klosterneuburg anonym (blind) in Einzelkostkabinen verkostet und nach dem internationalen 100 Punkte Schema bewertet.
2006 nahmen 5118 Weine aus 29 Nationen aller 5 Kontinente teil. Sie wurden von 280 Önologen aus 13 Nationen einer Blindverkostung unterzogen und bewertet.
Die Fachjury der AWC-Vienna setzt sich aus nationalen und internationalen Önologen, Weinanalytikern, Sommeliers, Gastronomen, Fachhändlern und Fachjournalisten zusammen.
Voraussetzung für die Zulassung als Juror der AWC-Vienna ist der Nachweis einer amtlichen Kosterprüfung nach dem österreichischen Weingesetz oder eine international gleichwertige sensorische Ausbildung.
Die Medaillenbewertung sieht wie folgt aus:
ab 90 Punkten: Goldmedaille
85 bis 89.9 Punkten: Silbermedaille
80 bis 84,9 Punkten: Siegel